Der Beirat – Sinn und Zweck
Bereits 2017 wurde, insbesondere von den langjährigen, älteren Vorstandsmitgliedern, die Notwendigkeit zur Verjüngung des Vorstandes thematisiert. Zieljahr für die Umsetzung dieses Umbruchs sollte das Jahr 2020 sein.
Für die Zukunft mussten außerdem absehbar eine Vielzahl von großen, finanziell anspruchsvollen Projekten, vorneweg z.B. die Erneuerung des Kunstrasenplatzes in ca. 2022, geplant werden. Dabei war es allen Beteiligten wichtig das nachrückende, junge Vorstandsteam mit diesen umfassenden Aufgaben nicht allein zu lassen.
Es wurde beschlossen, zukünftig den Vorstand des Vereins durch Erfahrung und Kompetenz von außen zu unterstützen, und damit die Zukunft des Vereins zu sichern und positiv zu begleiten.
Zu diesem Zweck sollte ein Beirat bestehend aus 3 bis 7 Mitgliedern, die dem Verein sehr nahestehen, gegründet werden. Der Beirat würde seine Berechtigung in der Vereinssatzung finden. Dies wurde in der Mitgliederversammlung 2019 umgesetzt.
Danach verwaltet sich der Beirat satzungsgemäß selbst und übt seine Tätigkeit auf Basis einer eigenen Geschäftsordnung aus.